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Das Fotorecht
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 12. Mai 2011 um 15:32 Uhr

Das Fotorecht setzt sich grundsätzlich aus mehreren Teilbereichen der Rechtswissenschaften zusammen. Die Bereiche beschäftigen sich hauptsächlich mit der Aufnahme, Verwertung und Gestaltung der Fotografien. Damit ist das Fotorecht kein gesondertes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen.

Die verschiedenen Motive der Fotografie sind ebenfalls im Fotorecht enthalten. Gerade Motive, die dem Urheberrecht sowie Marken- oder Persönlichkeitsrecht unterliegen, können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die wichtigsten Gesetzwerke im Fotorecht sind vor allem die Urheberrechtsgesetze und die Leistungsschutzrechte. Darüber hinaus stellt das Recht am eigenen Bild einen großen Komplex innerhalb des Rechts dar. Gerade bei letzterem Recht handelt es sich um ein Gesetz, das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört. Dieses Gesetz besagt, dass jeder selbst darüber entscheiden kann, ob Bilder vom ihm veröffentlicht werden oder in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen. Gerade in diesem Bereich ergibt sich ein Problem der Pressefotografie. Hierbei werden täglich viele Menschen abgelichtet. Widerspricht eine abgebildete Person der Veröffentlichung, dann muss er entweder aus dem Bild retuschiert werden oder aber das Bild darf nicht verwertet werden. Eine Ausnahme bildet hierbei eine öffentliche Person. Sie kann abgelichtet werden, ohne dass eine Zustimmung erforderlich ist. Allerdings ist hier die Privat- und Intimsphäre zu beachten. Deshalb dürfen auch diese Personen nicht bei einem vertraulichen Abendessen oder in den eigenen vier Wänden fotografiert werden.

Das Fotorecht erstreckt sich auch auf das Strafrecht. Unter bestimmten Umständen ist das einfache Erstellen von Fotoaufnahmen einer Person strafrechtlich relevant. Dies ist dann sogar unabhängig davon, ob die Aufnahme veröffentlicht werden soll. Der Paragraph 201 stellt eine Ergänzung des Paragraphen 33 dar, der die Veröffentlichung zum Inhalt hat. Das Urheberrechtsgesetz ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil im Bereich Fotorecht. Hier ist die Verwendung durch weitere Personen geregelt. Auch die Zweitverwertung und ähnliche Bereiche sind in diesem Gesetz geregelt.

Wichtig ist auch das Kunsturhebergesetz. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1965 und behandelt die Fotografie als Kunstobjekt. Darüber hinaus können im Fotorecht noch sehr viele weitere Gesetze zur Anwendung kommen, die im wesentlichen allerdings Randbereiche darstellen und nur in geringem Umfang angewendet werden.